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Die Online-Auskunftserteilung erfolgt aus dem aktuellen Datenbestand des Berliner Melderegisters. Anfragen zu Personen, die vor dem 01.11.1985 verzogen oder verstorben sind, können nur nach Zugriff auf das digitalisierte/mikroverfilmte Karteiarchiv erfolgen. Sie haben in diesen Fällen die Möglichkeit, schriftlich die entsprechende Auskunft zu beantragen.
Hinweise für private Nutzer
Für den gelegentlichen (privaten) Nutzer ist die eindeutige Identifizierung der anfragenden Person über die eID-Funktion des Personalausweises erforderlich!
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Informationen hierzu finden Sie hierSuchmerkmal Geschlecht
Für private Nutzer steht auch das Suchmerkmal Geschlecht mit den Ausprägungen "männlich", "weiblich", "divers" oder "nicht festgestellt" zur Verfügung. Um Missverständnissen vorzubeugen folgender Hinweis: "nicht festgestellt" führt nicht zum Erfolg, wenn Ihnen das Geschlecht nicht bekannt ist. Lediglich wenn bei der gesuchten Person tatsächlich das Geschlecht mit dieser Ausprägung im Melderegister hinterlegt ist, kann ein Ergebnis erlangt werden.
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