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Informationen zu den neuen Feldern Anfrageanlass und Aktenzeichen in der Behördenauskunft

Entsprechend Paragraph 40 Bundesmeldegesetz, Protokollierungspflicht bei automatisiertem Abruf, werden Anfrageanlass und Aktenzeichen von Behördenauskünften nach Hinweisen von Landesdatenschützern nun getrennt voneinander behandelt. Häufige Anfrageanlässe können vorbelegt werden. Somit können auf einer Suchmaske Vorbelegungen und freie Texteingabe für Anfrageanlässe kombiniert werden.

Beim Feld Anfrageanlass handelt es sich um ein Mussfeld mit mindestens einem Zeichen.

Information für Institutionsverwalter

Die Institutionsverwalter (lokale Administratoren) vor Ort können zum Anfrageanlass häufige Anfrageanlässe vorbelegen. Hierzu nach Anmeldung den Pfad: MeinBereich > Institutionsdaten wählen. Im Feld Anfrageanlass können nun bis zu 15 Anlässe erfasst, bearbeitet oder gelöscht werden, je Zeile ein Anlass.

In der Behördenauskunft kann nun jeder Benutzer einer Institution, für die Anfrageanlässe konfiguriert wurden, einen dieser definierten Anfrageanlässe auswählen oder einen abweichenden Anfrageanlass frei erfassen.