- Voraussetzungen: Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer müssen Sie für Wahlen zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt sein. Das bedeutet, Sie sind zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre und besitzen die Deutsche Staatsangehörigkeit. Die vorgenannten Voraussetzungen gelten im Rahmen von Bundestagswahlen, Berliner Wahlen sowie für Volksentscheide. Für Wahlen zum Europäischen Parlament wird dagegen lediglich die Staatsangehörigkeit eines beliebigen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie die Vollendung des 16. Lebensjahres vorausgesetzt.
- Datenschutz: Informieren Sie sich über den Datenschutz.
- Antrag: Geben Sie Ihre Daten und Wünsche zum Einsatzort ein.
- Kontrolle: Prüfen Sie Ihre Daten noch einmal.
- Beleg: Sie können sich den Vorgang für Ihre Unterlagen ausdrucken.
- Versand: Ihre Daten werden an das ausgewählte Bezirkswahlamt übersandt.
Wichtiger Hinweis: Sollten einzelne Bezirke im Eingabeformular nicht mehr auswählbar sein, müssen betroffene Bezirke vorerst den Eingang von Bewerbungen für das Ehrenamt abarbeiten. Eine Bewerbung ist später wieder möglich, sollte die notwendige Anzahl von Wahlhelfenden noch nicht erreicht sein. Bitte bewerben Sie sich in diesem Fall in anderen Bezirken.
Bitte betätigen Sie auf der Seite Beleg (Seite vier) die Schaltfläche "weiter", damit Ihre Bereitschaftserklärung auch tatsächlich übermittelt wird.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende relevanten Hinweise zum Datenschutz.