Zugang auswählen
Die Online-Auskunftserteilung erfolgt aus dem aktuellen Datenbestand des Berliner Melderegisters. Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder verzogen sind. Sie haben in diesen Fällen die Möglichkeit, schriftlich die entsprechende Auskunft zu beantragen.
Hinweise für Nutzer öffentlicher Stellen
Hinweise zu den neuen Eingabefeldern Anfrageanlass und Aktenzeichen
Hinweise für private Nutzer
Die Gebühr für die automatisierte Erteilung von Melderegisterauskünften nach § 49 BMG beträgt 5,00 Euro (unabhängig vom Ergebnis der Anfrage).
Suchmerkmal Geschlecht
Durch Änderung des Bundesmelderechts steht für private Nutzer ab 1.5.2017 auch das Suchmerkmal Geschlecht zur Verfügung. Das Geschlecht kann vier verschiedene Ausprägungen haben: männlich, weiblich, divers oder nicht festgestellt.
Um Missverständnissen vorzubeugen: nicht festgestellt führt nicht zum Erfolg, wenn Ihnen das Geschlecht nicht bekannt ist. Sondern nur dann, wenn bei der gesuchten Person tatsächlich das Geschlecht im Melderegister hinterlegt ist.